Getränkeschankanlagen, die mit Hilfe von Kohlensäure (Co2) arbeiten, unterliegen vielen Vorschriften. Aufgrund der Rechtssicherheit
sind diese leider nicht in einer, für jeden verständlichen Sprache, verfasst. Viele Unternehmer fragen sich, welche Vorschriften
sie beachten müssen und wie sie diese genau umsetzen sollen.
Gaswarnanlagen für Schankgase:
Die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter steht an erster Stelle.
Kohlensäure (Co2) ist ein farb- und geruchloses Gas und kann dadurch
unbemerkt austreten. Zwar ist Kohlensäure (co2) nicht giftig, dennoch kann es beim einatmen zu Gesundheitsschäden, bis hin zum Tod führen. Zum Schutze Ihrer
Mitarbeiter ist eine Gaswarnanlage nach DIN 6653-2 einzusetzen. Jede Gaswarnanlage ist mit einem Vor-, und Hauptalarm ausgerüstet und löst je nach Konzentration
ein Signal aus.
Gefährdungsbeurteilung:
Jede Gaswarnanlage unterliegt Prüf- und Wartungsintervallen. Diese werden bei der Gefährdungsbeurteilung vermerkt oder gegebenfalls ausetauscht, bzw. repariert.
Wichtig ist auch den fristgerechte Austausch der Sensoren zu beachten. Diese sind vom Hersteller der Gaswarnanlage vorgegeben.
Unterweisung der Mitarbeiter:
Ihrer Mitarbeiter müssen mindestens einmal jährlich, über die Gefahren informiert und über die Maßnahmen zur Verhütung, unterwiesen werden.
Die Mitarbeiter müssen auch über die Funktion der Gaswarnanlage und die zu treffenden Maßnahmen, im Falle einer Störung, informiert werden.
Unser Service für Sie
- Einbau einer neuen Gaswarnanlage
- Gefährdungsbeurteilung
- Wartung der Gaswarnanlage
- Reperatur der Gaswarnanlage
- Unterweisung für Mitarbeiter
Unser Notfallservice ist auch am Wochenende und abends für Sie erreichbar.